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Mo. - Mi. 07.00 - 19.00 Uhr Do. 07.00 - 18.00 Uhr Fr. 07.00 - 15.30 Uhr

Seit dem 11. Mai gilt die neue Coronaschutzverordnung mit aktuellen Ausführungsbestimmungen. Unter Berücksichtigung einiger Maßnahmen dürfen der Trainingsbetrieb in vielen Vereinen, aber auch Sport im Freien und der Betrieb in Fitnessstudios wieder aufgenommen werden.

Hier findest Du/ finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen sowie die beiden vollständigen Dokumente zum Download:

Besonders relevant sind die §§ 1, 7, 9, 13 Abs. 3 Ziff. 2, 14, 15 und 16.

Hierzu folgende Hinweise, die für eine Grundorientierung für alle Sportangebote (draußen und drinnen) besonders wichtig sind (siehe §7 und §9 CoronaSchVO):

  • Der Wettkampfbetrieb bleibt untersagt.
  • Bis auf wenige Ausnahmen nur kontaktfreier Sport
  • Zum Infektionsschutz geeignete Hygienemaßnahmen
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen
  • Nutzung von Dusch-/Wasch-/Umkleideräumen ist nicht gestattet
  • Zuschauer müssen draußen bleiben
  • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis zum 31.08.2020 untersagt
  • Im Seminarbetrieb mindestens 5 qm Raumfläche pro Teilnehmer*in und maximal 100 Teilnehmer*innen in einem Raum

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