Die 3G-Regel gilt grundsätzlich auch in der Physiotherapie in Krefeld. Allerdings gibt es Ausnahmen und Anpassungen durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Mit der letzten Aktualisierung der CoSchVO vom 23. August 2021 wurde auch für den Bereich der Physiotherapie die 3G-Regel angepasst.
Die 3G-Regel wird in dringenden medizinischen Fällen oder pflegerischen Behandlungen ausgesetzt. Sie wird auch ausgesetzt, wenn eine besondere Eilbedürftigkeit besteht oder der gesundheitliche Zustand der Person eine vorherige Testung nicht zulässt. Dies ist in der Regel der Fall, sobald eine Verordnung oder ein Rezept vom Arzt vorliegt. Dies bestätigt auch die rechtliche Wertung unseres Berufsverbandes IFK.
Für wen genau gilt also nun die 3G-Regel in der Physiotherapie in Krefeld?
Für unsere Kund*innen bedeutet dies, dass wir uns bei Selbstzahlerleistungen (Personal Training, Heilpraktische Untersuchung, Physiotherapie und Massagen) seit dem 24.08.2021 den Immunisierungsnachweis oder einen aktuellen negativen Corona-Test zeigen lassen werden.
Unsere Kurse, die wir draußen durchführen, sind davon nicht betroffen und es besteht keine Nachweispflicht.
Wir bitten um Verständnis, dass wir unserer Kontrollpflicht nachkommen, um allen Patient*innen und Mitarbeiter*innen ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheit bieten zu können.