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Therapiezeiten

Mo. - Mi. 07.00 - 19.00 Uhr Do. 07.00 - 18.00 Uhr Fr. 07.00 - 15.30 Uhr

Seit Beginn des Jahres 2021 können wir Ihnen den Direktzugang zur Physiotherapie anbieten. Was das heißt und welche Vorteile sich daraus für Sie ergeben, erfahren Sie im folgenden Text.

Was ist eine „Heilpraktikerzulassung“?

Normalerweise ist Ihr erster Gang der zum Arzt bzw. zur Ärztin Ihres Vertrauens und erst danach ein zweiter Schritt der zur Physiotherapie-Praxis, falls der Arzt bzw. die Ärztin ein Rezept für Physiotherapie ausgestellt hat. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin entscheidet, ob Physiotherapie in Ihrem Fall angebracht ist oder ob erstmal weitere Untersuchungen stattfinden sollten, um schwere Erkrankungen frühzeitig zu erkennen.

Heilpraktiker (Physiotherapie)

Als staatlich anerkannter Physiotherapeut habe ich nach einer weiteren entsprechenden Zusatzausbildung nunmehr vom Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie“ erhalten. Diese Zusatzqualifikation ist nur auf den Bewegungsapparat, also auf den Sektor des muskuloskelettalen Systems, beschränkt. 

Untersuchung

Damit ist es mir ab sofort auch möglich, meine Patient*innen im Erstkontakt und auch ohne ärztliche Verordnung zu untersuchen und ggf. zu behandeln. Durch die neu geschaffene Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie können Sie sich im Prinzip einen Zwischenschritt sparen. Ohne lange Wartezeiten finden physiotherapeutische Diagnose, Rezeptausstellung und Therapie direkt in meiner Praxis statt – wertvolle Zeit kann direkt für die Therapie in der Akutphase genutzt werden. 

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Sollte die Befundlage bei der Untersuchung durch mich jedoch unklar sein, werden Sie selbstverständlich umgehend zu einem Facharzt bzw. zu Ihrem Hausarzt weitergeleitet, um das Krankheitsbild entsprechend abzuklären. Denn anhand differenzialdiagnostischer sowie berufsrechtlicher Kenntnisse müssen wir klar unterscheiden können, welche Beschwerden wir selbst behandeln können und dürfen – und in welchen Fällen eine ärztliche Diagnose gestellt und ein Arzt bzw. eine Ärztin hinzugezogen werden muss. Darüber hinaus führen wir auch weiterhin die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den zahlreichen kompetenten Ärzt*innen aus unserem Netzwerk fort.

Mögliche Vorteile

  • Bei Beschwerden an Ihrem Bewegungsapparat direkt zum Physiotherapeuten!
  • Das Rezept für Krankengymnastik ist zu Ende, aber Sie würden dennoch gerne das bis jetzt erreichte Therapieergebnis sichern!
  • Sie haben eine immer wiederkehrende Symptomatik am Bewegungsapparat, die bisher auch beim Physiotherapeuten behandelt wurde, wollen jetzt aber keine wertvolle Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Rezeptes verstreichen lassen! 
  • Internationale Erfahrungen mit dem „Direktzugang für Physiotherapeut*innen“ aus Ländern wie Niederlande, Schweden und Großbritannien zeigen eine Entlastung des Gesundheitssystems auf der Kostenseite und auch eine Entlastung in den Arztpraxen.

Wer trägt die Kosten?

Wer bezahlt die Behandlung, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kein Rezept ausgestellt hat und Sie ohne Verordnung zum Physiotherapeuten gehen? 

Leider bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen physiotherapeutische Behandlungen weiterhin nur nach vorheriger Verordnung durch einen behandelnden Arzt. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten jedoch mittlerweile ihren Mitgliedern Zusatzversicherungen an, welche auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken könnten.

Für Patient*innen mit einer entsprechenden Zusatzversicherung oder Privatpatient*innen können die Rechnungen (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“) als Heilbehandlung geltend gemacht werden. 

Ob und in welcher Höhe eine Erstattung der Kosten möglich ist, hängt somit von Ihrer Krankenversicherung (private Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Zusatzversicherung) ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung.

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