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Therapiezeiten

Mo. - Mi. 07.00 - 19.00 Uhr Do. 07.00 - 18.00 Uhr Fr. 07.00 - 15.30 Uhr

Die nun erstmals in der Corona-Pandemie durchgeführten Behandlungen per Videochat (Videotherapie) sind nun als telemedizinische Leistungen in die physiotherapeutische Regelversorgung mit aufgenommen worden. Ab dem 01.04.2022 ist dies nun offiziell möglich.

Wir haben während der Pandemiezeit bereits Erfahrungen mit den verschiedenen Plattformen und Medien sammeln können. Einige Patient*innen und Kund*innen haben diese Möglichkeit der Übungsbehandlung schon wahrgenommen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat nun für klare Regeln zur Durchführung telemedizinsicher Leistungen gesorgt.

Welche Regeln sind das?

  • Die erste Behandlung eines Verordnungsfalls und damit die Befundung muss in Präsenz erfolgen.
  • Nur ein Teil der Leistung pro Verordnung darf als Videotherapie erfolgen.
  • Patient*innen müssen vor der Behandlung einer Videotherapie zustimmen.
  • Der Behandlungsnachweis (Bestätigung) erfolgt durch ein separates PDF Formular.
  • Nur bestimmte Formen der Therapie dürfen als Videotherapie erbracht werden (Krankengymnastik, KG nach Bobath und Manuelle Therapie).
  • Bei Manueller Therapie darf nur eine Einheit als telemedizinische Leistung in Form einer Übungsbehandlung abgegeben werden.

Entstehen dadurch für mich als Patient*in weitere Kosten?

Für Sie als Patient*in entstehen keine weiteren Kosten. Wir können als Heilmittelerbringer die Behandlung wie gewohnt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Auch die anteilige gesetzliche Zuzahlung entspricht der einer regulären physiktherapeutischen Behandlung vor Ort.

Haben Sie Interesse an der Videotherapie?

Falls Sie Interesse an an der modernen Form der Therapiemöglichkeit haben, sprechen Sie uns gerne an: Entweder in einem persönlichen Gespräch mit Ihrer/ Ihrem Therapeut*in oder kontaktieren Sie uns einfach wie gewohnt per Telefon oder Mail.

Quelle: IFK.de

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