Unabhängig von einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher u. a. von Arztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe. (Physiotherapie)
